Grundlagen - Damwildring

Hegegemeinschaft Hessen
Damwildring Römerkastell
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Grundlagen

Informationen
1.1 Rechtlicher Bezug       
Die Bejagungsrichtlinien für den rheinland-pfälzischen Teil der Damwildhegegemeinschaft sind im Wesentlichen in den beiden folgenden  landesspezifischen Verordnungen definiert:  
  • Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 25.02.1981 (Einteilung nach Alters-, Stärke-und Gütemerkmalen)
  • Landesverordnung über Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam-und Muffelwild vom 07.04.1989
Daher beziehen sich die Aussagen in diesen Bejagungsrichtlinien hinsichtlich der Klasseneinteilung und der Abgrenzung der Bewirtschaftungsbezirke auf den hessischen Teil der Damwildhegegemeinschaft mit den folgenden jagdrechtlichen Grundlagen:     
  • Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen vom 23.12.2005
  • Hessische Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften in der Fassung vom 13.04.2000
  • Satzung der Damwildhegegemeinschaft Römerkastell vom 20.05.2009    
In der VO über die Bildung von Hegegemeinschaften ist unter  anderem in §2a, Satz 2. die "Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und  Bejagung" aufgeführt. Diesem Anliegen trägt die Damwildhegegemeinschaft  Römerkastell mit diesen Bejagungsrichtlinien Rechnung.

1.2 Entstehung des Damwildgebietes
Bereits vor dem ersten Weltkrieg errichtete Adolphus Busch, in Mainz-Kastel geboren und Gründer der amerikanischen "Anheuser-Busch Brewing Association" auf den Höhen unweit von Bad Schwalbach ein auch heute noch unter dem Namen "Villa Lilly" bekanntes Anwesen mit einem eigenen, ca. 35 ha großen Park, in dem Damwild als Gatterwild gehalten wurde.
Im Jahr 1926 zerstörte ein Sturm Teile des Gatters und ca. 19 Stück Damwild gelangten in die freie Wildbahn. Dank ihrer Standorttreue hielten sie sich zunächst in den Beständen unweit des Gatters. Später erweiterte das Damwild seinen Lebensraum in das damalige Forstamt Erlenhof (bis in die Gemarkung Laufenselden) hinein. Da nur geringe Stückzahlen erlegt wurden, konnte sich das Damwild in dem inzwischen besiedelten Lebensräumen behaupten.

Im Jahre 1945, kurz vor Ende des Krieges, wurde das weiterhin bestehende Gatter der "Villa Lilly" geöffnet, wodurch weitere ca. 36 Stück Damwild in die freie Wildbahn gelangten. Als die Jagdhoheit wieder in deutsche Hände kam, schlossen sich die Revierinhaber, in deren Jagden das Damwild seine Fährte zog, zu dem "Damwildhegering Römerkastell" zusammen. Inzwischen hatte sich das Damwild auch in das angrenzende Rheinland-Pfalz ausgebreitet, sodass für diesen länderübergreifenden Hegering die Jagdbehörden der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen zuständig waren. Grundgedanke des Hegerings war auch damals schon, sich selbst Richtlinien für die Hege und Bejagung zu erstellen und diese dann zur Prüfung und Zustimmung den Jagdbehörden vorzulegen. Die Genehmigung erfolgte bereits 1956. Der damalige "Damwildring" umfasste damals 71 Jagdbezirke mit ca. 30.000 ha (1/2 Feld und 1/2 Wald). Die Grundlage des ersten Abschussplanes war der gezählte Wildbestand, der am 31.3.1957 ca. 68 Stück betrug.

Ende der 70er Jahre wurde der Bestand im Rhein-Lahn-Kreis mit 140 Stück Damwild und im Rheingau-Taunus-Kreis mit 85 Stück gemeldet. Ab dem Jahr 1983 beobachtete man, dass sich der Einstand des Damwildes in beiden Kreisgebieten deutlich veränderte. Folglich reduzierte sich die Gesamtfläche des Hegerings in der Mitte der 1980er Jahre auf rd. 14.000 ha (Abbildung 1).
Abbildung 1: Übersicht der derzeitigen Flächenzusammensetzung
Gebiet WaldflächeFeldflächeGesamt
Rheingau-Taunus-Kreis 3.700 ha2.300 ha6.000 ha
Rhein-Lahn-Kreis6.000 ha1.900 ha7.900 ha
Gesamt:9.700 ha4.200 ha13.900 ha

1.3 Räumliche Ausdehnung/Abgrenzung
Ab dem 01.04.1985 besteht der hessische Teil der heutigen Damwildhegegemeinschaft aus den in Abb. 2 dargestellten 13 Jagdrevieren:
GemeindeJagdrevier
HeidenrodHuppert, Kemel, Laufenselden I, Laufenselden II, Laufenselden III
HohensteinBurg Hohenstein
Bad SchwalbachHeimbach, Lindschied
AarbergenRückershausen, Hausen/Aar, Michelbach II
Staatliche EigenjagdbezirkeErlenof, Gieshübel
Alle hessischen Jagdreviere liegen im Bereich des Forstamts Bad Schwalbach. Die Anlage 1 dieser Richtlinien enthält eine Karte im Maßstab 1:25.000 mit den Umrissen der Jagdreviere.

1.4 Lebensraum   
Der Lebensraum des Damwildes ist geprägt durch die abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft des westlichen Hintertaunus. Für den Landschaftsraum bestimmend sind das Aartal mit sehr abwechslungsreichen Hängen, die sanft geneigte Plateaulage von Laufenselden, der "Kemeler Heide" und der Höhenrücken der Bäderstraße.
 
Entsprechend reicht die Höhenlage von rd. 200 m ü. NN bis zum Grauen Kopf, als höchster Erhebung mit 543 m ü. NN. Der Waldanteil liegt mit rd. 62% weit über dem Landesdurchschnitt, entsprechend liegen die Feldflächen rund um die Siedlungen herum und sind umschlossen von Wald. In Teilen ragen durch extensive Viehweide offengehaltene Wiesentäler weit in die größeren Waldkomplexe hinein.
Die teilweise steilen Hänge der Aar sind in der Regel mit standortgerechten Eichenbeständen bestockt, die jedoch wegen ihrer geringen Wuchskraft überwiegend aus der regelmäßigen forstlichen Bewirtschaftung genommen sind. Hinsichtlich der Verteilung der Laub- und Nadelhölzer sowie der Baumartenverteilung repräsentiert das Damwildgebiet den Durchschnitt des Forstamts Bad Schwalbach (siehe Abb. 3). Charakteristisch sind die hohen Laubholzanteile – vor allem Buche – von rd. 60%.

Abbildung 3: Baumartenzusammensetzung

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