Bewirtschaftungsgrundsätze - Damwildring

Hegegemeinschaft Hessen
Damwildring Römerkastell
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Bewirtschaftungsgrundsätze

Informationen
2.1 Hegeziel
Ziel der Damwildhegegemeinschaft ist der Aufbau und die Erhaltung einer konditionell1 wie konstitutionell2 starken, gesunden und dem Lebensraum in der Hegegemeinschaft zahlenmäßig angepassten Damwildpopulation.
Die Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft gehört ebenso zu den Zielen der Damwildhegegemeinschaft wie eine dem Altersklassenaufbau entsprechend hohe Zahl an reifen Hirschen, die das Reifealter von mindestens 8 Jahren erreicht haben.
Angestrebt wird ein den natürlichen Gegebenheiten entsprechendes Geschlechterverhältnis männlich zu weiblich von 1:1, mit einem nachhaltig nutzbaren Geburtenzuwachs von rd. 70% des am 01. April vorhandenen weiblichen Frühjahrsbestandes (Alt- und Schmaltiere). Aus diesem Verhältnis von Geburtenzuwachs eines Jahres zu Frühjahrsbestand des gleichen Jahres, ergibt sich ein Verhältnis von rd. 1:3.

1 Kondition beschreibt die momentane Verfassung eines Tieres in Bezug auf seinen Gesundheits- und Entwicklungszustand. Ein typisches Konditionsmaß ist das Körpergewicht, ebenso typisch ist die saisonale Schwankung von Konditionsmaßen.
2 Konstitution ist der körperliche Zustand eines Tieres, der durch genetische Ausstattung und Umwelteinflüsse bestimmt wird. Typische Konstitutionsmaße sind Unterkiefer- oder Hinterfußlänge, die nach Abschluss des Wachstums stabil bleiben.

2.2 Altersklassifizierung
Auch beim Damwild folgt die Alterseinteilung der jagdlichen Konvention, wonach zu Beginn eines neuen Jagdjahres (01.04.) ein Lebensjahr vollendet wird. Somit werden Kälber ab dem auf die Geburt folgenden 01. April zu einjährigen Stücken (Schmaltiere bzw. Schmalspießer). Ab dem zweiten auf die Geburt folgenden Jahr vollenden die einjährigen Stücke ihr zweites Lebensjahr und werden zu zweijährigen Stücken. Demzufolge ergibt sich die nachfolgende Altersklassifizierung:

Weibliches Damwild:
  • Wildkälber: Kälber bis zum 31.03. des auf die Geburt folgenden Jahres
  • Schmaltiere: einjährige Stücke, (01.04. des auf die Geburt folgenden Jahres bis zum 31.03. des zweiten auf die Geburt folgenden Jahres)
  • Alttiere: zweijährige und ältere Stücke (d. h. ab dem 01.04. des zweiten auf die Geburt folgenden Jahres)

Männliches Damwild:
  • Hirschkälber: Kälber bis zum 31.03. des auf die Geburt folgenden Jahres
  • Hirsche der Klasse III: Jugendklasse: ein- bis dreijährige Hirsche, Schmalspießer und Knieper, geringe Hirsche
  • Hirsche der Klasse II: mittelalte Hirsche: vier- bis siebenjährige Hirsche; Halbschaufler, angehende Schaufler und Schaufler
  • Hirsche der Klasse I: Altersklasse: achtjährige Hirsche und älter, Geweihgewicht mindestens 2,3 kg (kurzer Schädel mit Nasenbein); Voll- bzw. Kapitalschaufler

Die qualitativen Kriterien zur Klassifizierung insbesondere des männlichen Damwildes, sind dem Kapitel 2.4 Abschusskriterien zu entnehmen.

2.3 Abschussgliederung
Die folgende Alterspyramide (Abb. 4) zeigt einen idealtypisch aufgebauten Frühjahrsbestand von 100 Stück Damwild mit einem Geschlechterverhältnis von 1:1. Jedes der Kästchen stellt ein Stück Damwild in der jeweiligen Altersklasse dar. Das Alter ist in der Mitte - gelb hinterlegt - dargestellt, die männlichen Stücke sind links und die weiblichen Stücke rechts dargestellt.

Abbildung 4: Alterspyramide eines idealtypischen Damwildbestandes

Ausgehend von einem Geburtenzuwachs von rd. 70% des Frühjahrsbestandes an Alt-und Schmaltieren ergibt sich ein Sommerbestand von rd. 134 -136 Stück Damwild. Mit einem starken Eingriff in die Jugendklasse und einem den Hegezielen entsprechenden, selektiven und zurückhaltenden Eingriff in die Mittelklasse, können rd. 12% des männlichen Abschusses in der Klasse der reifen Erntehirsche erfolgen (Abb. 5).

Abbildung 5: Prozentualer Abschuss in den Altersklassen

In die Alterspyramide übertragen, ergibt sich die nachfolgende Altersklassen- und Abschussverteilung des Sommerbestandes (Abb. 6). Die Kästchen mit den roten Punkten entsprechen der idealtypischen Abschussverteilung.

Abbildung 6: Altersklassen- und Abschussverteilung des Sommerbestandes

Beim männlichen Wild ist in der Jugendklasse (Kälber und Spießer) auf die unbedingte Erfüllung des Abschusssolls der Klasse zu achten, d.h. statt eines Spießers kann auch ein Hirschkalb erlegt werden und umgekehrt. Diese Regelung ist nicht weiter übertragbar. Darüber hinaus ergeben sich durch die Zurückhaltung bei den Hirschkälbern bereits bei den Schmalspießern und auch in geringerem Umfang bei den 2- und 3jährigen Hirschen Einflussmöglichkeiten, durch die gezielte Entnahme von konditionell schwachen und unterdurchschnittlich veranlagten Hirschen, die Hegeziele zu erreichen.
Da das Reifealter bereits mit 8 Jahren festgelegt ist, sind auch in der Klasse II 18% der männlichen Abschüsse vorgesehen, um dem Bestand schwache und deutlich unterdurchschnittliche und fehlentwickelte Geweihtypen entnehmen zu können.
Die Aufstellung der Abschusspläne erfolgt entsprechend der § 26, 26a und 26b des HJagdG. Die Abschussfestsetzung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde für jedes einzelne Revier der Damwildhegegemeinschaft und für alle Altersklassen. Hiervon ausgenommen sind die Hirsche der Klassen II und I, für die jeweils eine Gruppenfreigabe für alle Reviere des Hegerings erfolgt.
Folglich dürfen zunächst alle Reviere auf einen Erntehirsch der Klasse I jagen. Ist in einem Revier ein Hirsch der Klasse I gestreckt worden, ist die Altersklasse zu bestimmen um entscheiden zu können, ob ein Hirsch der Klasse I oder II zu sperren ist. Jedes Revier, indem ein Hirsch der Klasse I oder ein Fehlabschuss in der Klasse II erfolgt ist, pausiert in den drei Folgejahren hinsichtlich der Bejagung eines Hirsches der Klasse I.
Um einerseits den Wanderbewegungen des Damwildes Rechnung zu tragen und andererseits auch die Erfüllung der Abschusspläne sicher zu stellen, sind gegen Ende eines Jahres in der Regel Nachbewilligungen und ggf. auch Umverteilungen der Abschussvorgaben notwendig. Es wird daher aus der 30%igen Abschussüberschreitung ein Pool gebildet, aus welchem die Reviere, die bis zum 15.12. eines Jahres ihren Abschuss erfüllt haben, bis zur Erreichung des Gesamtabschusses im Gebiet, eine Nachbewilligung erhalten können. Die Nachbewilligung wird durch den Sachkundigen in Absprache mit der unteren Jagdbehörde koordiniert.

2.4 Abschusskriterien
  • Grundsätzlich sind schwache, kranke und alte Stücke bevorzugt zu erlegen.
  • Bei weiblichem Wild erfolgt der Wahlabschuss nach der Körperstärke, dem Körperzustand sowie der Stellung im Rudel (Leittiere und deren Kälber möglichst schonen).
  • Neben dem Kalb ist möglichst auch das dazugehörige Alttier zu erlegen.
  • Beim männlichen Wild richtet sich der Wahlabschuss ebenfalls nach der Körperstärke, dem Vitalitätszustand und darüber hinaus nach der Geweihentwicklung.
Die Geweihentwicklung ist in der nachfolgenden Abbildung 7 beschrieben. Mit Ausnahme der Hirsche der Klasse I (8 jährig oder älter) sind entsprechend dem Hegeziel die Hirsche mit einer fehlerhaften und damit unerwünschten Geweihbildung zu bejagen und zu erlegen. Gerade bei den mittelalten Hirschen sollte ein Abschuss nur dann erfolgen, wenn die Geweihentwicklung sehr deutlich unter dem Durchschnitt der Altersstufe zurück bleibt.
Beim Ansprechen ist immer zu beachten, dass für die Bewertung des einzelnen Hirsches der – sich aus der Summe der Einzelmerkmale und Verhaltensweisen ergebende – Gesamteindruck entscheidend ist. Die Zuordnung zu einer Klasse (I, II oder III) erfolgt nach dem Alter. Ausnahmen hiervon können Hegegemeinschaft und Sachkundiger für abnorme oder altersbedingt zurückgesetzte Hirsche bestimmen.

Abbildung 7: Geweihentwicklung
AlterstufeNormale Geweihentwicklung
Fehlerhafte Geweihentwicklung
1 jährigSpieße ab 10 cm Länge (etwa dreiviertellauscher hoch) mit starken keulenartigen Verdickungen
Spieße unter 10 cm Länge, dünn oder keine bzw. nur schwach ausgebildete keulenartige Verdickungen
2 jährigGeweih mit Aug- und Mittelsprossen und einer Verbreiterung im oberen  Bereich der Stangen von mindestens 4 cm (ca. zweifingerbreit),  Stangelänge 35 cm und mehr
Fehlende Aug- oder Mittelsprosse oder ohne Verbreiterung im oberen Bereich oder reine Stangenhirsche
3 jährigStangenlänge mindestens 40 cm, Schaufellänge 15 cm und mehr Schaufelansatz mind. vierfingerbreit
Stangenlänge unter 40 cm oder mit zu kurzen Schaufeln (< 15 cm) oder  mit folgenden einseitigen bzw. zweiseitigen Fehlern: Schlitzschaufeln,  zerrissene Schaufeln, Karoschaufeln oder schwertartige Schaufeln
4 jährigStangenlänge mindestens 45 cm, keine beiderseitigen Schaufelfehler, leichte U- oder V-förmige Einschnitte sind zu tolerieren
Unterdurchschnittliche Stangen- oder Schaufellängen oder einem der  bereits genannten Schaufelfehler, insbesondere tiefe O-förmige  Einschnitte
5 jährigStangenlänge mindestens 50 cm, keine beiderseitigen Schaufelfehler
unterdurchschnittliche Stangen- oder Schaufel-längen (< 20 cm) oder  ein- oder beidseitig einer Schaufelbreite unter 7 cm oder einem der  bereits genannten Schaufelfehler
6 und 7 jährig
Stangenlänge mindestens 55 cm, keine beiderseitigen Schaufelfehler
unterdurchschnittliche Stangen- oder Schaufel-längen oder Schaufelbreite oder einem der bereits genannten Schaufelfehler
8 jährig und älterAusgereifte Geweihe ohne grobe Formfehler, langen Stangen (= 2,5 x Länge des Hauptes) und einem Gewicht von über 2,3 kg
Geweihe mit einem Gewicht unter 2,3 kg und/oder groben Formfehlern
Abbildung 8: Kennzeichen eines Damhirschgeweihes und die wichtigsten Schaufelformfehler

Zaunlitzen  und Draht: tödliche Falle für Damhirsche
Wie bei nahezu keiner anderen Wildart stellen Draht, Weidezäune  und insbesondere Weidezaunlitzen eine Gefahrenquelle für die Damhirsche dar. Gerade durch die in den letzten Jahren festzustellende Zunahme  der Verwendung von Weidezaunlitzen, verheddern sich jährlich Damhirsche  aller Altersklassen in den Zäunen. Es ist bemerkenswert, dass sich in nahezu allen einschlägigen Fachbüchern über Damwild Hinweise auf diese Gefahrenquelle finden lassen. In dem Standardwerk von Ueckermann und Hansen "Das Damwild" schreiben die Autoren: "Es gehört als typische Eigenart zum Verhalten der Damhirsche, dass Draht, Drahtzäune oder Telefonleitungen mit dem Geweih angegangen werden, wobei sich der Draht sehr häufig so um das Geweih verheddert, dass die Hirsche abgeschossen werden müssen (…)".
Die untenstehenden Abbildungen 10 und 11 zeigen einen mittelalten starken Schaufler, der sich im Dezember 2007 in einer schlaff herunterhängenden Weidezaunlitze verfangen hat und sich beim Versuch,  die Litze wieder los zu werden, immer mehr verheddert und fast  stranguliert hat.
Abbildung 10    Abbildung 11
Durch Zufall wurde der  Vorfall bemerkt und der Hirsch konnte in Narkose von der Last befreit werden. Obwohl stark gestresst, kam er mit leichten Blessuren und offensichtlich auch mit dem Leben davon.
Abbildungen 12 und 13 zeigen einen 2jährigen Damhirsch, der im  Februar 2009 unter Anwendung des § 22a BJagdG erlegt wurde. Neben der Weidezaunlitze schleifte der Hirsch noch einen ca. 1,20 m langen Befestigungsstab mit sich herum, zudem hatte sich bereits eine Schlinge um den Träger gezogen.
 Abbildung 12          Abbildung 13            
Als Daueraufgabe  bleibt, alle Beteiligten immer wieder auf diese  Gefahrenquelle aufmerksam zu machen, um das Gefährdungspotenzial dauerhaft deutlich  zu senken. Vor dem Hintergrund der starken Eigengefährdung muss vor Ort entschieden werden, ob die Befreiung vom  Draht auch im Sinne des Tierschutzes (Stresswirkung) sinnvoll möglich  ist oder ob das Tier erlegt werden muss.


2.5 Altersmerkmale
Das sichere  Ansprechen des Alters ist insbesondere beim Damhirsch  deutlich schwerer als beim Rothirsch und erfordert viel Übung und  Erfahrung. Gerade in kleineren Hegeringen mit nur geringen jährlichen Abschüssen von Hirschen der Klassen I und II, fehlt es oftmals an  der  Rückkopplung durch die Altersansprache am erlegten Stück (Zahnabschliff, ggf. Anschleifen des ersten Molaren, Referenzkiefer etc.).
Beim weiblichen  Wild lassen sich die drei wichtigsten Altersklassen  recht gut voneinander unterscheiden, erst recht wenn ein  "Familienverband"  aus Kalb, Schmaltier und Alttier zu beobachten ist.  Neben der unterschiedlichen Körpergröße hat das Kalb noch ein typisch  rundes  und kindlich wirkendes Haupt, hinzu kommen Grannenhaare, vor  allem am  Träger. Schmaltiere sind in der Körpergröße in der Regel  geringer als Alttiere. Das Haupt der Schmaltiere ist  wohlproportioniert, das  der Alttiere wirkt hingegen deutlich länger.  Alte Tiere haben einen  dürren Träger, einen gewissen Hängebauch und  meist eingefallene Flanken.
Abbildung 9: Der Gesichtsausdruck von Damhirschen in den verschiedenen Altersklassen

In Abbildung 9 ist die Entwicklung des Gesichtsausdrucks von  Damhirschen dargestellt  und es wird bereits hier deutlich, das der alte  Hirsch vom jungen noch gut zu unterscheiden ist, bei den mittelalten  Hirschen ist dies  extrem schwer. Diese machen, gerade wenn sie gut  veranlagt sind im Alter zwischen 5 und 7 Jahren eine nahezu  "stürmische"  Entwicklung durch, so dass man geneigt ist, diese Hirsche  für älter  zu halten, als sie sind. Alte Hirsche haben dicke und sehr  kurze  Rosenstöcke und meist dicke Augsprossen (die Länge ist nicht entscheidend). Keilförmig nach unten abfallende Schaufeln sind ein   sicheres Merkmal für das beginnende Zurücksetzen und somit auch ein Altersmerkmal.
Der alte Hirsch  hat ein dunkles Haupt mit dunklem Träger und  Speckfalten. Der ganze Körper wirkt massig und schwerer und dadurch  auch kurzläufiger. Ein alter Damhirsch hat einen Hängebauch und einen  deutlichen Widerrist,  die Körpermasse liegt vorn. Alte Hirsche stehen  gern allein oder zu zweit, selten zu dritt.
Steht ein guter Schaufler im Rudel jüngerer Hirsche, ist er  höchstwahrscheinlich ebenfalls noch jung, selbst wenn er die übrigen  Hirsche in der Geweihausformung deutlich überragt.
3 Abschussdokumentation
3.1 Körperlicher Nachweis
Für jedes in der Damwildhegegemeinschaft Römerkastell gestreckte oder zu Tode gekommene (Straßenverkehr, sonstiges Fallwild) Stück Damwild ist der körperliche Nachweis zu führen. Dies geschieht durch Inaugenscheinnahme des einzelnen Stückes durch den Sachkundigen, dessen Stellvertreter oder die von der Damwildhegegemeinschaft benannten Sachverständigen Jäger.
Der Abschuss eines Hirsches der Klassen II und I ist in jedem Fall unverzüglich dem Sachkundigen im Verhinderungsfall dem Vertreter -zu melden, um ggf. die Gruppenfreigabe sperren zu können.
Der Abschuss bzw. Fund jedes Stückes Damwild innerhalb der Damwildhegegemeinschaft und auch außerhalb – jedoch bezogen auf das Kreisgebiet – wird mit der genauen Bezeichnung des Stückes, seines Alters, Gewicht etc. auf einer „Abschussmeldekarte“ dokumentiert (Anlage 3). Hier zeichnet auch der Begutachtende, bevor die Karte zum Sachkundigen versandt wird. Dieser erstellt die für die Abschussplankontrolle erforderlichen Streckenlisten und berät daraufhin die Damwildhegegemeinschaft und die Untere Jagdbehörde.
Zur sichereren Altersansprache wird bei Hirschen der Klasse I und II eine Altersbestimmung durch Anschleifen des ersten Molar durchgeführt. Zudem wird eine Referenzunterkiefersammlung angefertigt, die aus den angeschliffenen Unterkiefern (ein Unterkieferast) der Damhirsche besteht, ergänzt durch Unterkiefer von Alttieren ab 4 Jahren.

3.2 Anrechnung auf den Abschussplan
  • Damwild, welches zwischen dem 01.02. und dem 31.03. (Ende des Jagdjahres) zur Strecke kommt, wird dem künftigen Jagdjahr zugerechnet.
  • Damwild, welches außerhalb der Damwildhegegemeinschaft erlegt bzw. als Fallwild gemeldet wird, ist nicht auf den Abschussplan der Damwildhegegemeinschaft anzurechnen, wird aber in der Streckenliste für den Kreis erfasst und dokumentiert. Auch hier erfolgen der körperliche Nachweis und die Meldung an den Sachkundigen über die Abschussmeldekarte.
  • Wird ein Hirsch der Klasse I aufgrund der Regelung nach §22 BJG erlegt, führt dies weder zu einer Sperre des Reviers noch eines nach Abschussplan freigegebenen Hirsches der Klasse I, sondern dieser wird zusätzlich aus der 30% Reserve des Sachkundigen gespeist und auf den Abschussplan angerechnet. Die Mitgliederversammlung befindet nach Abschluss des Jagdjahres über die Einsparung eines Hirsches der Klasse I im Folgejahr.
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